Erlaubnisscheine dürfen wir nur unter Vorlage eines gültigen Fischereischeines (keine Kopien!) ausstellen.
2
Nachtangeln vom Ufer ist am Altmühlsee, Igelsbachsee, Dennenlohersee und an der Altmühl (Abschnitt Gunzenhausen) erlaubt.
Das Fischen vom Boot aus ist ab 24:00 Uhr bis 5:00 Uhr an allen fränkischen Seen nicht gestattet.
Tageskarten
1
Altmühlsee
12,00 €Kleiner Brombachsee
12,00 €Großer Brombachsee
12,00 €Igelsbachsee
12,00 €Rothsee
12,00 €Altmühl, Abschnitt "Gunzenhausen"
12,00 €Altmühl, Abschnitt "Muhr am See"
12,00 €Wörnitz, Abschnitt "Wassertrüdingen"
12,00 ۆberleiter West
15,00 €Eichenberger Weiher
15,00 €Dennenloher See
12,00 €Hahnenkammsee
ab 1. Juni nur noch online erhältlichBrummer-/Trösterweiher
12,00€Dreitageskarten
2
Altmühlsee
30,00 €Kleiner Brombachsee
30,00 €Großer Brombachsee
30,00 €Igelsbachsee
30,00 €Rothsee
30,00 €Wochenkarten
3
Altmühlsee
40,00 €Kleiner Brombachsee
40,00 €Großer Brombachsee
40,00 €Igelsbachsee
40,00 €Rothsee
40,00 €Touristen-Kombi-Erlaubnisschein: 80,00 €
4
Für Angler, deren Wohnsitz nicht in Mittelfranken ist
Gültig für 1 Jahr vom 01.01. - 31.12.
Im Touristen-Kombi-Erlaubnisschein für das Fränkische Seenland sind insgesamt 10 Begehungen an den Gewässern
3
Altmühlsee
Kleiner Brombachsee
Großer Brombachsee
Igelsbachsee
Rothsee
sind enthalten. Das entsprechende Gewässer und Tagesdatum (zweistellig) ist vom Angler vor Ausübung der Fischerei im Erlaubnisschein einzutragen.